Gemeinschaftsschule |
Die Profilfächer der Gemeinschaftsschule |
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Abmeldung vom Religionsunterricht |
Eine Abmeldung vom Religionsunterricht erfolgt stets in schriftlicher Form durch die Erziehungsberechtigten. Sie wird unter Angabe von Gründen der Schulleitung im Verlauf der ersten Schulwoche vorgelegt. Die Abmeldung kann zu Schuljahresbeginn bzw. zum Schulhalbjahr erfolgen. Wird Ethikunterricht angeboten, so ist die Teilnahme daran für die abgemeldeten Kinder verpflichtend.
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Flyer vom Kultusministerium zur Gemeinschaftsschule |
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Gemeinschaftsschule |
Die Landesregierung versteht Bildungspolitik als einen Prozess, der von unten wächst. Dies gilt auch und in besonderem Maße für die Einführung der Gemeinschaftsschule. Es ist uns Ansporn und Verpflichtung, beste Bildungschancen für alle zu schaffen. Kinder und Jugendliche zu fördern, ihre Verschiedenheit als Wert anzuerkennen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Potenziale optimal zu entfalten, sind die Leitgedanken der Bildungspolitik. Das gilt selbstverständlich auch für Kinder mit Behinderungen als Teil unserer Gesellschaft. Alle Bildungseinrichtungen sollen dabei unterstützt werden, sich verstärkt auf die Unterschiedlichkeit junger Menschen einzustellen.
Gemeinschaftsschulen tragen durch individuelles Lernen zu mehr Chancengleichheit bei und sichern insbesondere im ländlichen Raum wohnortnahe Schulstandorte mit einem breiten Angebot an Schulabschlüssen. http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/831516
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